Aufgrund des Energiedienstleistungsgesetzes sind seit Dezember 2015 alle „nicht kleinen und mittleren Unternehmen“ (Nicht-KMU) gesetzlich verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN ISO 16247 durchzuführen. Dies betrifft insbesondere alle Unternehmen mit einer kommunalen Beteiligung von über 25 % und damit in vielen Fällen Stadtwerke, Krankenhäuser und Wohnungsbauunternehmen. Lediglich hoheitliche Tätigkeiten sind von der Auditpflicht ausgenommen. Die gesetzliche Pflicht kann, neben dem Energieaudit, auch durch den Aufbau eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 erfüllt werden. Dies bietet sich insbesondere bei großen Energieverbrauchern an.

Unsere Energieexperten sind berechtigt, die gesetzlich geforderten Audits durchzuführen. Sollten Sie Fragen haben, ob Sie oder Ihr Unternehmen unter die Auditpflicht fallen, können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden. Gerne unterstützen wir Sie auch bei den Themen „Multi-Site-Verfahren“ und „Clusterbildung“.

Referenzen