Energieeffizienzgesetz – EnEfG: Vermeidung und Verwendung von Abwärme – Unternehmen in der Pflicht!

Unternehmen, welche in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren einen Gesamtendenergieverbrauch von je 2,5 GWh oder mehr pro Kalenderjahr benötigt haben, sind dazu verpflichtet, Informationen zu anfallender Abwärme an das öffentlich einsehbare Register der Bundesstelle für Energieeffizienz zu übermitteln. Dies muss bis zum 31. März eines jeden Jahres erfolgen. Unter anderem Weiterlesen…