Klärschlammentsorgung und -verwertung beschäftigt die bayerischen Kommunen mehr denn je. Ab 2029 gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm, womit das Thema noch einmal komplexer wird. Betroffen sind zunächst Kläranlagen mit mehr als 100.000 Einwohnergleichwerten, ab 2032 dann auch kleinere Anlagen.

Für die nötigen Umrüstungen entwickeln wir derzeit interkommunale Klärschlammkonzepte mit vielen bayerischen Kommunen. Neben möglichen Förderungen durch das bayerische Wirtschaftsministerium, profitieren die Kommunen hierbei auch von der Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen.

Die bayerische GemeindeZeitung zieht in ihrem Artikel Bilanz nach 15 unterschiedlichen Klärschlammkonzepten.

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