Unternehmen, welche in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren einen Gesamtendenergieverbrauch von je 2,5 GWh oder mehr pro Kalenderjahr benötigt haben, sind dazu verpflichtet, Informationen zu anfallender Abwärme an das öffentlich einsehbare Register der Bundesstelle für Energieeffizienz zu übermitteln. Dies muss bis zum 31. März eines jeden Jahres erfolgen.
Unter anderem sind folgende Angaben erforderlich:
- Jährlich auskoppelbare Wärmemenge und maximale thermische Leistung
- Zeitliche Verfügbarkeit in Form von Leistungsprofilen im Jahresverlauf
- Vorhandenen Möglichkeiten zur Regelung von Temperatur, Druck und Einspeisung
- Durchschnittliches Temperaturniveau der Abwärme in Grad Celsius (°C)
Wir beraten Sie bei Fragestellungen zum Energieeffizienzgesetz und unterstützen Sie bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Ansprechpartner:
Herr Josef Beyer
josef.beyer@ifeam.de
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